kirchliche Gerichte

Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Dienstgebern und Mitarbeitervertretungen ist das Kirchliche Arbeitsgericht zuständig.

Die Zuständigkeit für alle bayerischen Diözesen liegt in  Augsburg.

Anschrift:

Kirchliches Arbeitsgericht
der Bayerischen Diözesen
Fronhof 4
86152 Augsburg

Telefon: 0821/3166-791,
Fax: 0821/3166-799

E-Mail: KIRCHLICHES-ARBEITSGERICHT-DER-BAYERISCHEN-DIOEZESEN@BISTUM-AUGSBURG.DE

https://bistum-augsburg.de/Bistum/Kirchengericht/Kirchliches-Arbeitsgericht

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